Worum es geht

Beschreibung

1506 kam Marcantonio Raimondi nach Venedig und sah dort zum ersten Mal Holzschnitte und Kupferstiche von Albrecht Dürer. Er kopierte einige davon, wie hier den »Heiligen Christophorus mit dem Vogelzug«, entstanden um 1503/04 (Inv.Nr. A 3699), versah sie mit dem Dürer-Monogramm »AD« und verkaufte sie. Dürer, der davon Kenntnis erhielt, reiste nach Venedig und verklagte Raimondi vor dem Rat der Stadt. Der erste bekannte Prozess der Kunstgeschichte um »Raubkopien« und das »copyright« endete mit einer Art Kompromiss: Raimondi durfte zwar weiter kopieren, doch das Dürer-Monogramm nicht mehr verwenden. Dürer wiederum schützte sich 1511 bei der Buchausgabe seines »Marienlebens« mit einem Nachdruckverbot: »Wehe dir, Betrüger und Dieb von fremder Arbeitsleistung und Einfällen, laß es dir nicht einfallen, deine dreisten Hände an diese Werke anzulegen! Denn laß dir sagen, daß uns das Privileg durch den ruhmreichsten Kaiser des hl. römischen Reichs, Maximilian, erteilt ist, daß niemand in Nachschnitten diese Bilder drucken oder gedruckt innerhalb des Reichsgebiets verkaufen darf.«

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