Vorgang Arbeitsgericht Berlin

Worum es geht

Beschreibung

Transkription: Vorgang Arbeitsgericht Berlin W 8, Wilhelmstrasse 84-87 SW 68, Zimmerstrasse 90-91 A1 -7191 17.Mai: Erlass des Ministers v.ll.Mai: Kündigung des Vertrags bis 30. September 1934. Beurlaubung mit sofortiger Wirkung. Schreiben des komm. Direktor Max Kutschmann 24. Mai: Mein Schreiben an den Herrn Kultusminister. 14. August: Telegramm: vom vorgeordn. Ministerium veranlasst Kündigung des bestehenden Vertrags zum 30. Sept. 1933. Komm. Direktor i.V. Gerstel 14. August: Briefbestätigung derselben Stelle: auf Grund des § 6 in Abänderung des Schreibens vom 17.5. 16. August; Mein Schreiben an den Herrn Kultusminister mit Bitte um Einhaltung des Vertrags bis 30.9.34. 21. August: Mitteilung des komm.Direktors I.V. Kautzsch im Auftrag des Herrn Ministers als Antwort auf mein Schreiben vom 24. Mai, dass meine etwaige weitere Verwendung sich z.Zt. noch nicht übersehen lasse. 23. August: Vermögenslosigkeits-Erklärung an Herrn Prof. v. Kursell. 23. August: Vorschläge für eine eventuelle Wiederverwendung. 2. September Rücksprache mit Prof. v. Kursell im Ministerium (Wiederverwendung event. ausserhalb Berlins). 14. September Schreiben an Prof. v. Kursell mit Bitte um die zugesagte Antwort btr. Wiederverwendung oder Uebergangsgeld. 23. Sept.(26.): Antwort des Ministeriums: aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in der Lage, die zum 30.9.33 ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen oder abzuändern. Erwägung anfang Oktober 33 eine grössere einmalige Beihilfe zu gewähren. Nachricht folge. I.V. gez. Stuckart. 9. Oktober: Schreiben der Vereingt. Staatsschulen Tgb, N.860/33, daß eine Beihilfe von 500 M angewiesen sei. 12. Oktober: Postanweisung über 500 M. 20. Oktober: Mein Schreiben am den Herrn Minister um Erhöhung der Beihilfe. 23. Oktober: an Prof. Kutschmann. Auszug aus §6:..kann auch dann gekündigt werden, wenn die Kündigung für mehr ale ein Jahr ausgeschlossen...war. Nb. Erst am 26. September 33 erfuhr ich endgültig, dass der Vertrag als zum 30. September gekündigt gilt und dass eine Wiederverwendung nicht in Frage komme. (5 Tage Frist!)

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