Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Staatsgalerie Stuttgart ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.staatsgalerie.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach einer vorgenommenen Selbstbewertung bislang mit der Barriere-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Sie erfüllt alle Anforderungen und ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDFs
Wir sind bemüht keine PDF Dateien auf unserer Homepage zur Verfügung zu stellen. Dies lässt sich nicht immer vermeiden. Aufgrund unterschiedliche Gestaltungsmethoden sind nicht alle PDF Dateien barrierefrei.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2023 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, teilen Sie uns diese bitte per Mail mit: barrierefrei@staatsgalerie.bwl.de
Sie können Sich auch per Post oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen:
Staatsgalerie Stuttgart
Konrad-Adenauer-Str. 30-32
70173 Stuttgart
+49 711 470 40 -0
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Beauftrage für Barrierefreiheit Anke Bächle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Beauftrage für Barrierefreiheit Anke Bächle nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.